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Sächsische Kommunikationshilfenverordnung

Im Jahr 2007 hat das Sächsische Staatsministerium für Soziales in Zusammenarbeit mit den Verbänden wie unserem Landesverband und Herrn Stephan Pöhler als Beaufragter der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen eine neue Sächsische Kommunikationshilfenverordnung (SächsKhilfVO) erarbeitet. Diese wurde am 20. Oktober 2007 in Kraft gesetzt.

Jeder Gehörlose hat nun das Recht, bei einem Gespräch in einer landeseigenen Behörde, zum Beispiel dem Finanzamt, einen Dolmetscher anzufordern.

Mehr über diese Verordnung kann man hier lesen:

www.revosax.sachsen.de/Text.link?stid=11360



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