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Kontakt zum Finanzamt

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Sie können jederzeit Kontakt zu dem für Sie zuständigen Finanzamt aufnehmen (z.B. per E-Mail).

 

Es gibt verschiedene Bereiche innerhalb des Finanzamtes, z.B. für:

- Steuererklärungen,

- Kraftfahrzeugsteuern und

- Erbschaft- und Schenkungssteuern.

Bitte wenden Sie sich immer direkt an den Bereich des Finanzamtes, von dem Sie Informationen brauchen.

 

Das Personal des Finanzamtes kann Ihnen bei Fragen zum Ausfüllen von Anträgen und Erklärungen helfen. Wenn ein Formular oder Ausdruck für Sie unverständlich ist, kann Ihnen das Finanzamtspersonal erklären, was genau gemeint ist. Das Finanzamt führt aber keine Beratungen durch. Haben Sie spezielle Fragen zu Ihrem Fall (z.B. Ihre steuerlichen Wahlmöglichkeiten), dann können Sie sich von einem Steuerberater, Rechtanwalt o.ä. beraten lassen.

 

Das Finanzamt darf wegen des Steuergeheimnisses nur allgemein auf E-Mails antworten. Antworten mit persönlichen Auskünften erhalten Sie per Briefpost. Deshalb ist es wichtig immer die vollständige Anschrift anzugeben. Bei umfassenden Fragen können Sie auch im einen Termin bitten.

 

Die Bürokommunikationssoftware des Finanzamtes ist Microsoft Office. Anlagen müssen deshalb folgenden Formaten entsprechen:

- Word (.doc, .rtf, .txt)

- Excel (.xls)

- Adobe Acrobat (.pdf)

Andere Formate können nicht geöffnet werden.

 

Eine verschlüsselte E-Mail-Kommunikation mit dem Finanzamt ist momentan noch nicht möglich. Deshalb sollten Sie bei speziellen Fragen lieber einen Termin vereinbaren.

 

Sie können einfache Schreiben und Anträge, wie z. B.:

- Änderungsantrag zum Steuerbescheid,

- Anfrage nach dem Bearbeitungsstand,

- Fristverlängerungsantrag

- Einsprüche gegen Steuerbescheide usw.

per E-Mail an Ihr Finanzamt senden.

 

Die Verantwortung zum fristgerechten Eingang des Schreibens liegt bei Ihnen.

 

Damit es bei der Kommunikation bei einem Termin im Finanzamt keine Probleme gibt, kann ein Gebärdensprachdolmetscher bestellt werden.

 

Kommunikationshilfeverordnung schreibt fest, dass Träger der öffentlichen Gewalt (also auch das Finanzamt) für die Übersetzung sorgen müssen. Wichtig ist, dass Sie dem Finanzamt bei der Terminvereinbarung mitteilen, dass Sie einen Gebärdensprachdolmetscher benötigen. Das Finanzamt wird dann einen Dolmetscher bestellen.

 

 

 



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