- Corona-Schutz-Impfung -
Seit der Schließung der Impfzentren Ende September 2021 sind die niedergelassenen Ärzte die Hauptakteure des Impfprozesses in Sachsen.
Eine Impfmöglichkeit finden
Wenn Sie noch nicht oder noch nicht vollständig geimpft sind, haben Sie folgende Möglichkeiten:
Feste Impforte in Ihrer Nähe finden Sie hier!
Menschen, deren Zweitimpfung mindestens drei Monate her ist, haben die Möglichkeit, sich eine 3. Impfung zu holen. Diese 3 Impfung ist besonders wichtig für Menschen, die über 70 Jahre alt sind oder die Vorerkrankungen haben.
Die Sächsische Impfkommission (SIKO) gibt die Empfehlung für die 3. Impfung jedoch für alle Menschen ab 18 Jahre.
Wie bei einem normalen Arztbesuch, können gehörlose Personen ihren Gebärdensprachdolmetscher zum Impftermin bestellen, welcher dann selbstständig zum Impfzentrum kommt. Die Kosten für den Dolmetscher werden vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt übernommen.
Impfstatus Sachsen (Stand 01.04.2022):
Erstimpfungen: 65,4 % - (Bundesdurchschnitt: 76,6 %)
Zweitimpfungen (Impfvollschutz): 64,5 % - (Bundesdurchschnitt: 76,0 %)
Auffrischungsimpfung (3. Impfe): 48,1 % - (Bundesdurchschnitt: 58,7 %)
Informatives von Dr. Eckart von Hirschhausen über die Notwendigkeit des Impfens in der Corona-Pandemie in der Zoom-Konferenz mit Ministerpräsident Michael Kretschmer am 09.12.2021:
- Aktuelle Corona-Informationen bundesweit in DGS -
Aktuelle Informationen über das Corona-Virus vom Bundesministerium für Gesundheit hier.
- Aktuelle Corona-Maßnahmen in Sachsen -
Das Sächsische Kabinett hat am 31. März 2022 eine Änderung der Corona-Schutz-Verordnung beschlossen.
Die geänderte Verordnung gilt vom 03. April bis zum 30. April 2022.
Die FFP-2-Maskenpflicht gilt weiterhin:
- Einrichtungsbezogen, d.h. in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens (z.B. Arztpraxen, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen)
- im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) für Fahrgäste. Beim ÖPNV-Personal und Schüler*innen eine medizinische Maske ausreichend
Eine einrichtungsbezogene Test-Pflicht für Beschäftigten und Besucher gilt weiterhin in:
- Pflegeeinrichtungen, Hospizen, Werkstätten für behinderte Menschen, Krankenhäusern,
- Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, Flüchtlingen etc. und
- Justizvollzugsanstalten, Abschiebe-, Maßregelvollzugseinrichtungen o.ä.
Kinder unter 6 Jahren sind ausgenommen.
Die Staatsregierung empfiehlt das Tragen von Masken (vorzugsweise FFP2) in öffentlichen Innenräumen und die Einhaltung des Mindestabstandes. Auch die Anzahl der Kontakte mit anderen Personen sollte weiterhin gering sein.
Die aktuelle Verordnung ist hier zu finden.
Wir empfehlen gehörlosen Sachsen sich regelmäßig in den barrierefreien tagesaktuellen Informationssendungen über den aktuellen Stand zu informieren:
MDR Aktuell u.a. mit DGS
MDR Sachsenspiegel mit Untertitel
ARD extra
Hier noch ein paar nützliche Links:
Allgemeine Informationen zum Corona-Virus in Gebärdensprache
Rückblick Pressekonferenzen Sachsen (mit Gebärdensprachdolmetschern)
Informationen der Staatsregierung rund um Corona und zusätzliche Informationen in Gebärdensprache
Orientierungshilfe Covid 19 bei Krankheitssymptomen
Sächsische Gesundheitsämter
Infektionsfälle Sachsen
Infektionszahlen nach Städten/Landkreisen, Bundesländern und weltweit