Gewalt gegen Frauen
Zum Start des Videos klicken Sie das Bild an. Brauchen Sie mehr Hilfe?
1. Häusliche Gewalt
Häusliche Gewalt betrifft hauptsächlich Frauen und Kinder. Jede 4. Frau in Deutschland war bereits Opfer häuslicher Gewalt. Ein Drittel dieser Frauen ist wiederholter Gewalt ausgesetzt.
Was ist Häusliche Gewalt?
Häusliche Gewalt ist eine Gewalttat innerhalb einer Paarbeziehung oder innerhalb des häuslichen Umfeldes.
Formen von Gewalt
- Psychische Gewalt
(einschüchtern, beleidigen, drohen (durch Blicke, Gesten, Worte, Handlungen), demütigen, kontrollieren (ausspionieren), Schuld zuweisen, mit Kindesentzug drohen)
- Soziale Gewalt
(isolieren, Kontakte verbieten, Entscheidungen für Opfer treffen, Kinder als Druckmittel nutzen, wie Angestellte behandeln)
- Wirtschaftliche Gewalt
(Beruf verbieten, zur Arbeit zwingen, Geld zuteilen, Einkommen wegnehmen)
- Körperliche Gewalt
(schlagen, treten, würgen, stoßen, schütteln, festhalten, fesseln, verletzten, mit Waffe bedrohen, Essen und Schlaf verbieten)
- Sexuelle Gewalt
(Vergewaltigen, sexuell belästigen, zu sexuellen Handlungen zwingen)
Oft geben die Täter den Opfern die Schuld für ihre Tat. Viele Frauen sehen die Schuld dann wirklich bei sich.
Das ist FALSCH! Der Täter trägt allein die Verantwortung für die unrechte Gewalt!
Eigene Handlungsmöglichkeiten
Frauenhäuser
Es gibt Häuser, in denen Frauen eine Weile wohnen können, wenn sie Gewalt erlebt haben. Die Frauen können auch ihre Kinder mitbringen. Diese Häuser heißen Frauenhäuser. Sie sollen Frauen und deren Kinder schützen. Die Adresse dieser Häuser ist geheim, damit die Täter nicht wissen, wo das Opfer ist. Der erste Kontakt kann über eine Notrufnummer der Frauenhäuser hergestellt werden. Wurde in der Gewaltsituation die Polizei alarmiert, können die Polizisten bei der Kontaktaufnahme zum Frauenhaus helfen. Das Personal des Frauenhauses unterstützt die Frauen bei allem weiteren.
Beratungsstellen
Opfer von Gewalt können zu Beratungsstellen gehen, auch anonym. Die Beratungsstellen helfen durch:
- persönliche Unterstützung in Notsituationen
- Planung und Klärung der nächsten Schritte
- Rechtliche Beratung
- Information zu Unterstützungsangeboten
- Begleitung zu Ämtern, Behörden, Gerichtsverhandlungen usw.
Polizei
Gehörlose Opfer können in Notfallsituationen die Polizei per Fax oder Notruf-SMS rufen. Die Polizei sichert die Beweise und kann den Täter sofort bis zu 7 Tage aus der Wohnung schicken. Eine Anzeige gegen den Täter kann bis zu 3 Monate nach der Gewalttat gestellt werden.
Wichtig für den ersten Kontakt mit Frauenhäusern, Beratungsstellen oder der Polizei:
Information über Notwendigkeit eines Dolmetschers. Die Stelle selbst wird den Dolmetscher bestellen und bezahlen.
Wenn es bereits Gewalttaten gegen das Opfer gab, kann es schon wichtige Unterlagen zusammen suchen:
- Personalausweis/Pass (auch von den Kindern)
- Chipkarte der Krankenkasse
- Persönliche Medikamente
- Kopie des Mietvertrages
- Geburtsurkunden (auch von den Kindern)
- Arbeitsverträge und
- Bescheid über Sozialleistungen (Kindergeld, Arbeitslosengeld, Wohngeld)
- Gerichtliche Urkunden (z.B. Unterhalt)
- EC-Karten, Sparbücher usw.
- wichtige Telefonnummern
Die Frau sollte den Täter niemals drohen ihn zu verlassen. Die Frau muss erst in Sicherheit sein, bevor der Täter informiert wird.
Häusliche Gewalt beeinflusst Kinder!
Frauen, die als Kinder körperliche Gewalt zwischen den Eltern miterlebt haben, erleiden später mehr als doppelt so oft selbst Gewalt durch den Partner. Frauen, die als Kind direkt Opfer von körperlicher Gewalt durch Erziehungspersonen wurden, sind als Erwachsene dreimal so oft von Gewalt durch den Partner betroffen. Kinder müssen also möglichst schnell von Gewalt geschützt werden.
2. Sexualisierte Gewalt
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat eine Untersuchung zu Sexualisierter Gewalt durchgeführt.
Nach dieser Studie haben:
58,2 % der befragten Frauen haben sexuelle Belästigung erlebt.
27 % der befragten Frauen haben sexuelle Belästigung erlebt, in denen sie Angst um ihre persönliche Sicherheit hatten.
9 % der befragten Frauen hatten durch eine sexuelle Belästigung ungewollten Geschlechtsverkehr oder wurden Opfer körperlicher Gewalt.
Gehörlose Frauen gehören aufgrund ihrer Kommunikationsbarriere zur Risikogruppe. Die Dunkelziffer ist hier besonders groß.
Was ist sexualisierte Gewalt gegen Frauen?
Sexualisierte Gewalt ist die sexuelle Belästigung von Frauen. Die Frauen werden für die Befriedigung der sexuellen Bedürfnisse des Mannes benutzt. Die Frau will das aber nicht. Dabei üben die Männer Macht und Gewalt aus.
Formen sexueller Belästigung:
- sexualisierte Blicke,
- sexualisierte Gesten,
- sexualisierte Äußerungen,
- sexualisierte Berührungen,
- sexualisierte Nötigungen (zum Anfassen zwingen) und
- Vergewaltigungen
Häufig geben die Männer den Frauen eine Mitschuld. Frauen haben dann Schuldgefühle oder bagatellisieren die Tat.
Das ist FALSCH: Die Täter trägt die Verantwortung allein!
Eigene Handlungsmöglichkeiten
Beratungsstellen
Für Opfer von sexueller Gewalt gibt es auch Beratungsstellen (wie für Opfer häuslicher Gewalt). Die Beratungsstellen unterstützen die Frauen, ohne dass diese über geschehene sexuelle Gewalt sprechen müssen.
Polizei
Die Frau oder einen andere Person kann bei jeder Polizeidienststelle eine Anzeige machen. Diese Anzeige kann nicht zurückgenommen werden. Wenn die Anzeige gemacht ist, beginnt die Polizei das Ermittlungsverfahren. Ermittlungen sind:
- die Befragung der Frau
- die Befragung von Zeugen
- die Befragung des Mannes
- die Suche nach Beweisen
- ärztliche Untersuchung der Frau.
Die Frau wird auf Wunsch von einer Polizeibeamtin befragt. Wenn die Frau befragt wird, kann sie zur Unterstützung eine Vertrauensperson mitnehmen. Das Gericht entscheidet, ob es zu einer Gerichtsverhandlung kommt.
Ärztliche Untersuchung
Die Frau sollte sich innerhalb von 24 Stunden nach der Straftat ärztlich untersuchen lassen. Auch wenn die Frau noch nicht weiß, ob sie Anzeige erstatten will. Die Untersuchung ist wichtig für die Gesundheit (z.B. Geschlechtskrankheiten) der Frau und die Dokumentation von Beweisen. Zur Tatzeit getragene Kleidung sollte in einem Papier oder Stoffbeutel aufgehoben und nicht gewaschen werden.
Diese Gesetze helfen den Opfern!
Gegen Gewalt kann man sich wehren. Dafür gibt es Gesetze.
Das Sexualstrafrecht
Sexueller Missbrauch ist strafbar. Menschen, die anderen sexuelle Gewalt antun, werden dafür bestraft. Dafür gibt es das Sexualstrafrecht. Darin sind Strafen für Vergewaltigung und sexuellen Missbrauch festgeschrieben. Zum Beispiel, wie viele Jahre ein Täter in das Gefängnis muss.
Das Gewaltschutzgesetz
Mit diesem Gesetzt kann das Gericht Frauen schützen. Das Gericht kann dem Mann verbieten, in die Nähe der Frau zu kommen. Zum Beispiel dürfen die Männer nicht mehr in die Wohnung oder an den Arbeitsplatz. Der Mann muss die Wohnung verlassen, wenn die Frau das will.
NUTZEN SIE DIE UNTENSTEHENDEN LINKS UM ADRESSEN VON BERATUNGSSTELLEN UND FRAUENHÄUSERN ZU BEKOMMEN!
In Beratungsstellen und Frauenhäusern werden Sie individuell beraten!
Informationen des Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz