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Der Landesverband verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Er vertritt die Interessen der Gehörlosen im Freistaat Sachsen.
Er ist parteipolitisch und religiös neutral.
Der Landesverband stellt sich als Aufgabe und Ziel im Sinne des Gesetzbuches in der jeweils gültigen Fassung die Entwicklung Gehörloser unabhängig und demokratisch zu fördern.
Seine Aufgaben sind insbesondere:
Struktur des Verbandes
Hier folgt demnächst für Sehbehinderte eine Beschreibung des Bildes (Organigramm) in Worten.
Ziele des Landesverbandes laut § 2 der Satzung:
Der Landesverband verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Er vertritt die Interessen der Gehörlosen im Freistaat Sachsen.
Er ist parteipolitisch und religiös neutral.
Der Landesverband stellt sich als Aufgabe und Ziel im Sinne des Gesetzbuches in der jeweils gültigen Fassung die Entwicklung Gehörloser unabhängig und demokratisch zu fördern.
Seine Aufgaben sind insbesondere:
- Unterstützung der Gehörlosen mit Rat und Tat, sowie Wahrung der sozialen, beruflichen und kulturellen Interessen aller Gehörlosen Sachsens auch unter Berücksichtigung der Umsetzung von Gender Mainstreaming
- Vertretung und Schutz der Interessen und Ansprüche der Gehörlosen gegenüber Behörden, Ämtern und der Öffentlichkeit sowie der Landesregierung
- Förderung der Rehabilitation für Gehörlose und mehrfachbehinderte Gehörlose und Durchsetzung des Anspruchs auf Rehabilitationstechnik als Hilfsmittel
- Einflussnahme auf die Weiterbildung Gehörloser
- Unterhalt der Landesdolmetscherzentrale mit hauptamtlichen Mitarbeitern und Durchsetzung der Anerkennung des Gebärdensprachdolmetschers als Beruf
- Nationaler und internationaler Erfahrungsaustausch
- Verbindung zu Gehörlosenschulen
- Verbindung zu Lehrer- und Elternorganisationen gehörloser Kinder
- Verbindung zu Gesellschaften zur Förderung Hörgeschädigter
- Bekämpfung und Abwehr aller die Gehörlosen diskriminierenden und schädigenden Erscheinungen.
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