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UN-Konvention in leichter Sprache

Logo UnKonventionAlle Informationen zur UN-Konvention gibt es auch in leichter Sprache.

 

Der Herausgeber ist die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen.

 

Die Broschüre finden Sie hier (leichte Sprache ab Seite 39).

UN-Konvention in leichter Sprache

UN-Konvention - was ist das?

Alle Menschen haben Menschen-Rechte. 

Was steht in der UN-Konvention?
Behinderte Menschen haben die gleichen Rechte wie alle anderen Menschen auch. Sie dürfen nicht schlechter behandelt werden. Sie sollen selbst über ihr Leben bestimmen. Sie sollen die Unterstützung und Hilfen bekommen, die sie brauchen. Behinderte Menschen sind wichtig und sollen ernst genommen werden. Sie sollen überall mitreden können. 

Viele Menschen haben ein schlechtes Bild von behinderten Menschen im Kopf. Die Länder müssen das ändern. Das Fernsehen (z.B. MDR) und die Zeitungen (z.B. Sächsische Zeitung, Freie Presse, Leipziger Volkszeitung) sollen mehr über behinderte Menschen berichten. Alle Menschen sollen erfahren: Wie leben behinderte Menschen?

Barrierefreiheit?
Behinderte Menschen sollen überall mitmachen können. Es gibt aber viele Hindernisse, z.B. Treppen, zu kleine Toiletten, Eingänge und Ausgänge auf Bahnhofen, Stufen bei Zügen, Bussen und Flugzeugen, schwere Sprache und mehr. Es gibt nicht genug GebärdensprachdolmetscherInnen für Gehörlose.


Deshalb machen die Behinderte, wie Gehörlose, oft nicht mit. Deshalb müssen viele Hindernisse weg, zum Beispiel der Mangel an GebärdensprachdolmetscherInnen für die Gehörlose. Alle Länder, auch Deutschland, sollen die Hindernisse beseitigen.

Informationen
Behinderte Menschen sollen mitreden. Dafür brauchen sie gute Informationen. Sie müssen wissen um was es geht. Zum Beispiel in der Politik. 

Alle Menschen müssen die Informationen so bekommen, dass sie sie gut verstehen. Zum Beispiel: Gehörlose brauchen Gebärdensprache im Fernsehen. Menschen mit Lernschwierigkeiten brauchen auch Bücher und Zeitungen in leichter Sprache.

In der UN-Konvention stehen noch sehr viele andere wichtige Dinge. Das müssen die Länder jetzt machen: Gesetze ändern oder neue Gesetze machen. Sie müssen dafür sorgen, dass die Gesetze auch eingehalten werden. Behinderte Menschen müssen gefragt werden, wenn neue Gesetze gemacht werden.

UN-Konvention - was ist das?

UN-Konvention - Artikel 9 "Zugänglichkeit"

Menschen mit Behinderungen sollen die gleichen Rechte und Freiheiten haben wie Menschen ohne Behinderung. Sie sollten diese uneingeschränkt nutzen können. Dafür setzt sich die UN-Behindertenrechtskonvention ein.
Wichtig ist besonders der Artikel 9 der UN-Konvention. Ziel des Artikels ist der Abbau von Zugangshindernissen und - barrieren. Frei zugänglich sollen Gebäude, Straßen, Transportmitteln, Wohnhäusern, Arbeitsstätten und alle öffentlichen Einrichtungen sein. Doch auch die Barrierefreiheit in Bezug auf Technologien, Informations- und Kommunikationsdienste ist wichtig. So sollen Standards festgelegt werden. Diese sollen die Barrierefreiheit sicherstellen. Es ist zum Beispiel angestrebt, Beschilderungen in öffentlichen Einrichtungen in Brailleschrift und in leichter Sprache anzubringen. Ebenfalls sollen professionelle GebärdensprachdolmetscherInnen von den öffentlichen Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden.

Hier ist der Auszug aus dem Artikel 9.2 der UN-Konvention:

2) Die Vertragsstaaten treffen außerdem geeignete Maßnahmen,

a) um Mindeststandards und Leitlinien für die Zugänglichkeit von Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit offenstehen oder für sie bereitgestellt werden, auszuarbeiten und zu erlassen und ihre Anwendung zu überwachen;

b) um sicherzustellen, dass private Rechtsträger, die Einrichtungen und Dienste, die der Öffentlichkeit offenstehen oder für sie bereitgestellt werden, anbieten, alle Aspekte der Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen berücksichtigen;

c) um betroffenen Kreisen Schulungen zu Fragen der Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen anzubieten;

d) um in Gebäuden und anderen Einrichtungen, die der Öffentlichkeit offenstehen, Beschilderungen in Brailleschrift und in leicht lesbarer und verständlicher Form anzubringen;

e) um menschliche und tierische Hilfe sowie Mittelspersonen, unter anderem Personen zum Führen und Vorlesen sowie professionelle GebärdensprachdolmetscherInnen zur Verfügung zu stellen mit dem Ziel, den Zugang zu Gebäuden und anderen Einrichtungen, die der Öffentlichkeit offenstehen, zu erleichtern;

f) um andere geeignete Formen der Hilfe und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen zu fördern, damit ihr Zugang zu Informationen gewährleistet wird;

g) um den Zugang von Menschen mit Behinderungen zu den neuen Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen, einschließlich des Internets, zu fördern;

h) um die Gestaltung, die Entwicklung, die Herstellung und den Vertrieb zugänglicher Informations- und Kommunikationstechnologien und -systeme in einem frühen Stadium zu fördern, sodass deren Zugänglichkeit mit möglichst geringem Kostenaufwand erreicht wird.

UN-Konvention - Artikel 9 "Zugänglichkeit"

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