Aktuelle Informationen zu Covid 19 / Corona
Corona-Schutz-Impfung
Im Januar starten 13 sächsische Impfzentren mit der Coronaschutzimpfung, d.h. in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt sind zunächst jeweils ein Impfzentrum sowie jeweils ein mobiles Impfteam eingerichtet. Da die Impfdosen am Anfang begrenzt sind, wird eine Reihenfolge der zu impfenden Personen festgelegt. Diese Reihenfolge legt die Impfkommission fortlaufend fest. Pro Tag sollen in Sachsen täglich bis zu 13 000 Bürgerinnen und Bürger geimpft werden.
Bisher werden jedoch noch keine Impftermine vergeben (Stand: 07.01.2021)!
Ab Montag, den 11. Januar 2021, werden die Impfzentren geöffnet, gleichzeitig kann dann auch das Buchungsportal für Terminvereinbarungen (Telefonhotline ab Mittwoch, den 13. Januar 2021) genutzt werden. Auch die Terminvergabe richtet sich nach der festgelegten Reihenfolge.
Bereits vor Öffnung der Impfzentren werden Bewohner und Personal von Pflegeeinrichtung sowie Beschäftigte in Krankenhäusern geimpft. Danach gibt es eine festgelegte Reihenfolge.
Mehr Informationen rund um die Impfe und die Anschriften der Impfzentren hier.
Informationsfilm zu den Impfzentren im Gebärdensprache .
Ein Video in DGS zur bundesweiten Coronavirus-Impfverordnung hier.
Aktuelle Corona-Maßnahmen in Sachsen
Die Bundesrepublik hat den allgemeinen Lockdown aufgrund der aktuellen Infektionszahlen bis zum 31. Januar 2021 verlängert.
Sachsen hat den Lockdown bis zum 07. Februar 2021 verlängert.
Die sächsische Landesregierung hat auch mit der Kabinettspressekonferenz vom 05. Januar 2021 und der Kabinettspressekonferenz vom 08. Januar 2021
über speziell für Sachsen geltenden Regelungen informiert:
Folgende Regelungen werden ab 11. Januar bis voraussichtlich 07. Februar 2021 gelten:
- Schließung von Kitas und Schulen bis 07. Februar 2021 (d.h. häusliche Lernzeit für Schüler)
-> Abschlussklassen werden ab 18. Januar in geteilten unterrichtet
- Verschiebung der Ferien:
Winterferien: 01. bis 07. Februar 2021 (Kürzung um eine Woche)
Osterferien: 29. März bis 10. April 2021 (Verlängerung um eine Woche)
-> Unterricht ab 08. Februar 2021 (Schüler und Lehrer sollen bei Öffnung mit einem Corona-Schnelltest getestet werden (freiwillige Testung))
- Zusammenkunft eines Haushaltes und max. einer weiteren Person
- möglich ist wechselseitige, nicht geschäftliche Betreuung von Kindern unter 14 Jahren in festen, familiären oder
nachbarschaftlichen Betreuungsgemeinschaften mit Kindern aus höchstens zwei Haushalten
- Ausgangsbeschränkung: 15 km um die eigene Wohnanschrift (nur für Grundbedarf oder für Sport)
ab Inzidenzwert von 200 (regionale Regelungen können auch schon eher greifen)
- Schließung von Geschäften bleibt (geöffnet bleiben: Lebensmittelgeschäfte, Dienstleistung des Grundbedarfs,
Tierbedarfsmärkte, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Sparkassen, KFZ- und Fahrradwerkstätten,
Poststellen, Tankstellen, Friseure, Weihnachtsbaumverkauf)
- Schließung von Sporteinrichtungen
- Schließungen von Beherbergungseinrichtungen (Hotels usw.) und Gaststätten bleibt bestehen
- Maskenpflicht im öffentlichen Raum generell (gilt also nicht nur in öffentlichen Verkehrsmitteln)
- Verbot öffentlichen Alkoholgenusses
- verschärfte Besucherregelungen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen
(nur mit Maske und Corona-Schnelltest wird Eintritt gewährt)
- Schließung von Betriebskantinen ja nach Betrieb
- eine wöchentliche Testung von Grenzpendlern ab 18. Januar 2021
Es gilt eine Ausgangsbeschränkung, d.h. das Verlassen der Wohnung ist nur aus wichtigem Grund erlaubt: Diese Gründe sind:
- der Weg zur Arbeit, Schule, Kita, Arzt,
- unaufschiebbare Prüfungen,
- Einkaufen für den täglichen Bedarf und Inanspruchnahme von Dienstleistungen im Umkreis von 15 Kilometern
(ab Wohnung oder Arbeitsplatz)
- Besuch bei Partnern, Hilfsbedürftigen, Kranken, Besuch in Pflegeheimen und Krankenhäusern,
- Begleitung Sterbender und Beerdigungen sowie
- Sport und Bewegung im Freien im Umkreis von 15 Kilometern des Wohnbereichs sowie der Besuch des eigenen oder
gepachteten Kleingartens oder Grundstücks
Bei anhaltendem Inzidenzwert von 200 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner über fünf Tage gilt zusätzlich eine Ausgangssperre in der Zeit von 22 bis 6 Uhr.
Empfehlungen:
- Die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel auf das nötige Minimum zu reduzieren.
- Arbeitgeber sollten ihre Mitarbeiter nach Möglichkeit im Homeoffice arbeiten lassen.
Hier die geltende Verordnung ab 11. Januar 2021 mit weiteren Details.
Wir empfehlen gehörlosen Sachsen sich regelmäßig in den barrierefreien tagesaktuellen Informationssendungen über den aktuellen Stand zu informieren:
MDR Sachsenspiegel mit Untertitel
Hier noch ein paar nützliche Links:
Allgemeine Informationen zum Corona-Virus in Gebärdensprache
Rückblick Pressekonferenzen Sachsen (mit Gebärdensprachdolmetschern)
Informationen der Staatsregierung rund um Corona und zusätzliche Informationen in Gebärdensprache
Orientierungshilfe Covid 19 bei Krankheitssymptomen
Infektionszahlen nach Städten/Landkreisen, Bundesländern und weltweit