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Notruf-Fax der Polizei Sachsen

Die Polizei Sachsen hat für Notfälle, die Menschen mit sprachlicher Einschränkung betreffen, ein Notruf-Fax entwickelt. Damit sind Menschen gemeint, die sich durch eine Behinderung sprachlich nicht oder nur eingeschränkt mitteilen können. Das Notruf-Fax ist also auch für Gehörlose gedacht.

 

 

Vorgehensweise:

 

Bereits vor der Notfallsituation sollte das Notfall-Fax ausgedruckt werden. Das Notfall-Fax sollte sofort ausgefüllt (nur der linke Teil des Faxes) und für die Notfallsituation schnell zugänglich aufbewahrt werden. Die Nummer der jeweiligen Polizeidienstelle sollte im Fax-Gerät gespeichert werden.

 

Wenn die Notfallsituation auftritt muss der rechte Teil des Notfall-Faxes ausgefüllt werden. Dann an die Polizeistelle faxen.

 

 

Der Urheber des Notfall-Faxes und aller nachfolgenden Links ist die Polizei Sachsen.

  

Informationen zum Notfall-Fax hier.

 

 

 

 

 

 

 

Link zum Notfall-Fax

  

Link zur Übersicht Fax-Nummer zuständige Polizeidienststelle Sachsen

 

 

 



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