Notruf-Fax der Polizei Sachsen
Die Polizei Sachsen hat für Notfälle, die Menschen mit sprachlicher Einschränkung betreffen, ein Notruf-Fax entwickelt. Damit sind Menschen gemeint, die sich durch eine Behinderung sprachlich nicht oder nur eingeschränkt mitteilen können. Das Notruf-Fax ist also auch für Gehörlose gedacht.
Vorgehensweise:
Bereits vor der Notfallsituation sollte das Notfall-Fax ausgedruckt werden. Das Notfall-Fax sollte sofort ausgefüllt (nur der linke Teil des Faxes) und für die Notfallsituation schnell zugänglich aufbewahrt werden. Die Nummer der jeweiligen Polizeidienstelle sollte im Fax-Gerät gespeichert werden.
Wenn die Notfallsituation auftritt muss der rechte Teil des Notfall-Faxes ausgefüllt werden. Dann an die Polizeistelle faxen.
Der Urheber des Notfall-Faxes und aller nachfolgenden Links ist die Polizei Sachsen.
Informationen zum Notfall-Fax hier.
Link zur Übersicht Fax-Nummer zuständige Polizeidienststelle Sachsen