Steuererleichterungen ab 2021
Nach Beschluss der Bundesregierung zahlen Personen mit einem gültigen Schwerbehindertenausweis ab dem 01.Januar 2021 weniger Steuern. Grund dafür ist die Erhöhung des Behinderten-Pauschbetrages (auch Freibetrag genannt). Die Höhe des Freibetrages richtet sich nach dem Grad der Behinderung (GdB). Je höher der GdB ist, umso höher ist auch der Freibetrag. So beträgt zum Beispiel bei einer Person mit einem GdB von 50 der jährliche Freibetrag in Zukunft 1140 Euro. Bisher waren es nur 570 Euro.
Die Erhöhung des Freibetrages ist ein Vorteil für alle steuerpflichtigen Personen mit Schwerbehindertenausweis. Dieser Vorteil zeigt sich nach der Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2021.
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