Anwaltliche Vertretung für gehörlose und hörbeeinträchtigte Menschen
Herr Alfred Kroll, Rechtsanwalt für Sozialrecht aus Oldenburg, vertritt schon seit vielen Jahren die Rechte von Menschen mit Behinderungen. In enger Zusammenarbeit mit Karin Kestner hat er 2013 begonnen, Rechtsansprüche von gehörlosen und hörbeeinträchtigten Menschen durchzusetzen.
In den letzten Jahren hat Alfred Kroll zunehmend hörbehinderte Kinder und Jugendliche bei der Durchsetzung ihrer Bildungsrechte anwaltlich vertreten. Seit 2019 ist Anwalt Kroll auch mit hohem Engagement für betroffene Kinder und Jugendliche aus Sachsen aktiv. Bis heute fehlt es an den sächsischen Förderzentren für Hörgeschädigte an Lehrern, die die Deutsche Gebärdensprache auf dem erforderlichen Niveau beherrschen, der Unterricht verläuft überwiegend lautsprachlich orientiert. Der Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern ist derzeit die einzige Möglichkeit, die gehörlosen Kindern und Jugendlichen das Recht auf Bildung und die Teilhabe am Unterricht bietet. Dank des unermüdlichen Einsatzes von Herrn Kroll konnten im Rahmen von Eilverfahren Teilerfolge erzielt werden, so dass im Schuljahr 2019/20 vorläufig Gebärdensprachdolmetscher an bestimmten Förderzentren für Hörgeschädigte in Sachsen im Einsatz sind.
Auf seiner Homepage sind alle wichtigen Informationen zu aktuellen Gerichtsentscheidungen und wissenschaftliche Beiträge zur bimodal-bilingualen Bildung hörbehinderter Kinder zu finden. Hier gehts zur Homepage.